Rechtsgebiete 

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst alle Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen der Familie im weitesten Sinne regeln. Hierunter fällt die klassische Kernfamilie ebenso wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die Lebenspartnerschaft.

 Was wir für Sie tun können: 

  • ·         Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen während der Trennungszeit und nach der Scheidung
  • ·         Durchführung des Scheidungsverfahrens einschließlich aller Folgesachen
  • ·         Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen
  • ·         Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich
  • ·         Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versorgungsausgleich nach der Scheidung
  • ·         Abwehr von Ansprüchen auf Elternunterhalt
  •         u.v.m.


Sozialrecht


Geregelt ist das Sozialrecht in insgesamt zehn Sozialgesetzbüchern (die mit römischen Ziffern nummeriert sind) und weiteren Nebengesetzen. Gemäß § 1 SGB I soll das Sozialrecht dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen.

Wir beraten und vertreten Sie nicht nur im Bereich Hartz IV und der Sozialhilfe, sondern auch bei allen Fragen im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Im Bereich des Sozialrechts sind immer wieder Fristen zu beachten!

Es ist daher wichtig, sich frühzeitig an uns zu wenden, damit Ihnen durch ein Fristversäumnis keine Nachteile entstehen.

Was wir für Sie tun können:

 Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit

  •  Grundsicherungsrecht (Hartz IV)
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilfe
  • Unfallversicherungsrecht

 

 

Zwangsvollstreckung/ Inkasso 

 

 


Hilfeleistung in Steuersachen  

 



Sie haben Fragen zu einem Rechtsgebiet, bei dem Sie nicht genau einordnen können, ob es von den aufgeführten Rechtsgebieten umfasst ist oder welches nicht ausdrücklich genannt ist?  

An dieser Stelle wollen wir lediglich einen Überblick über unser Leistungsspektrum geben. Deswegen können wir nicht jedes Spezialgebiet innerhalb der aufgeführten Rechtsgebiete anführen.

Soweit sich Ihre Frage auf ein Rechtsgebiet beziehen, welches außerhalb unseres Leistungsspektrums liegt, verfügen wir über zahlreiche Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, die durch ihre fachlichen Schwerpunkte eine optimale Ergänzung gewährleisten.

 

 

Wir haben Spaß an unserem Beruf. Deswegen freut es uns, Ihnen unser stets aktuelles Fachwissen anbieten zu können. Sie und Ihr Anliegen stehen im Mittelpunkt unserer qualifizierten und umfassenden Betreuung.  

Zeitnahe Besprechungstermine, Erreichbarkeit sowie regelmäßige und zeitnahe Information über den Fortgang des Verfahrens haben neben dem stetigen Einsatz unseres stets aktuellen juristischen Fachwissens höchste Priorität. Präzision, wirtschaftliches und fachübergreifendes Denken, Einsatzbereitschaft und Effizienz gehören zu unserem Selbstverständnis.