Das geltende Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt, so etwa im Grundgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Arbeitszeitgesetz, im Bundesurlaubsgesetz, im Mutterschutzgesetz oder im Kündigungsschutzgesetz, um nur wenige zu nennen. Der Gesetzgeber konnte sich bis jetzt nicht dazu durchringen, die Rechtsmaterie in einem eigenständigen Arbeitsgesetzbuch zu kodifizieren. Wir sind daher stets dazu gezwungen, diverse Einzelregelungen im Auge zu behalten. Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten überwiegend regional, aber auch vor den Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet.
Was wir für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tun können: - Prüfung und Abwehr unberechtigter Kündigungen - Erhebung der Kündigungsschutzklage - Durchsetzung von Abfindungsansprüchen - Geltendmachung von Ansprüchen auf Erteilung / Korrektur eines Arbeitszeugnisses - Durchsetzung von rückständigen Lohnforderungen (Lohnklage)
Was wir für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tun können: -Beratung und Vertretung in allen Personalangelegenheiten -Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen -Beratung zu Abmahnung, Sozialauswahl, Zeugnis, Urlaubsansprüchen etc. -Kündigungen und Abwicklung von Kündigungsschutzprozessen -Abwicklungsverträge, Abfindungsvereinbarungen -Besonderer Kündigungsschutz (Jugendschutz, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht) -Sozialplan und Interessenausgleich